XY, ein:e Leser:in des „Zurich Observer“, sah sich durch den ZO-Bericht über Stanley Browns Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl an ein Erlebnis im Jahr 2012 erinnert. Mutmasslich waren es Zivilfahnder der Stadtpolizei Zürich, die XY sprichwörtlich wie die STASI observierten. Gewissheit hat XY bis heute nicht. War es die Kantonspolizei? War es das organisierte Verbrechen? Der PKW, mit dem XY verfolgt wurde, war laut Autoindex rechtswidrig zugelassen. Und die Ombudsstelle des Kantons Zürich sieht die Probleme anderswo.
„Zeltinhalt chaotisch vor dem Zelt verstreut“
- XY entdeckte im Herbst 2012 im Wald ein verwaistes Zelt mitsamt Inhalt (Kleider, Campingutensilien, Schlafsack etc.).Â
Das Zelt war nicht besonders gut versteckt. Es war im Wald etwas abseits einer für Autos des Forstdienstes befahrbaren einspurigen Waldstrasse aufgestellt. Dort war es sogar von der Strasse aus sichtbar, wenn man von der Strasse aus in den Wald hinein spähte. - Zeltinhalt teils chaotisch vor dem Zelt verstreut.
- XY fotografiert das Zelt.Â
- Die Medienstelle der Stadtpolizei Zürich war damals die einzige Stelle der Stadtpolizei Zürich, die öffentlich per Email erreichbar ist. XY sendet Fotos vom Zelt deshalb an die Emailadresse des Mediendienstes.
Noch am selben Tag erscheinen sechs uniformierte Beamte der Stadtpolizei ZĂĽrich, um das Zelt abzubauen und sicherzustellen.
XY bekommt diesen Vorgang mit, da XY neugierig war, mehr ĂĽber das Zelt und seinen Hintergrund zu erfahren. Aus diesem Grund ging XY am Tag ihrer:seiner Meldung gegen Abend im Wald spazieren. XY kam am Zelt vorbei. Sechs Beamte der Stadtpolizei im Halbkreis um das Zelt und auf dem Waldweg ihre Einsatzfahrzeuge.
XY spaziert regelmässig im Wald und kommt dabei fast immer an dieser Stelle vorbei. Dieses Waldstück befindet sich im Naherholungsgebiet „Entlisberg“ der Stadt Zürich (Quartier Leimbach) und grenzt an das Gebiet der Agglomerationsgemeinde Adliswil.
Jagd die Stadtpolizei ZĂĽrich eine Auskunftsperson?
In den folgenden Tagen fällt XY wiederholt ein PKW auf. Es ist ein schwarzer Kombi, der im Wohnquartier von XY und in der näheren Umgebung des Entlisbergs zu patrouilleren scheint oder parkiert:
Dieser Kombi fiel XY einmal auf dem Weg zum Einkaufen auf: Er schien XY ins Stadtzentrum von Adliswil zu folgen. Dabei sei der PKW immer wieder an ihr vorbei gefahren. An XY vorbei in Richtung Stadtzentrum und kurz darauf wieder an XY vorbei zurĂĽck sei er gefahren. Dieses Hin und Her interpretierte XY als Versuch des Fahrers, mit XY Schritt zu halten. Der Fahrer wollte den Sichtkontakt zu XY nicht verlieren.
Ebenfalls fiel XY der Kombi einmal im WaldstĂĽck nahe dem Zelt-Fundort auf. Er parkte dort, als XY im Wald spazierte. Der Kombi stand auf dem WegstĂĽck, dessen Befahren verboten ist.
Als XY dieser Kombi mit der Zeit immer wieder auffiel, dachte sich XY zunächst nichts Böses: „Polizei in Zusammenhang mit dem Zelt im Wald wahrscheinlich?“
Zum Problem wurde der Kombi erst, als ihr bestimmte Personen, die mit ihm in Verbindung zu stehen schienen, mehrfach auf der Strasse oder im Wald begegneten, selbst in ihrem Wohnquartier. Mit Sicherheit wusste XY, dass diese Personen keine „neuen Nachbarn“ im Wohnquartier waren.
Die Affäre mit dem Kombi: „Wir haben Wechselschilder!“
Das entscheidende Ereignis, das XY in Alarmstimmung versetzte, war die Begegnung mit dem Kombi und gleichzeitig mit zu diesem gehördenden Personen an einem freien Tag von XY:
- XY spazierte am Morgen oder am frühen Nachmittag zu einem kleinen Park in Leimbach mit Parkbänken. Als XY zuvor das Haus verlassen hatte, war ihr:ihm sofort der schwarze Kombi aufgefallen: Gerade als XY das Haus verlassen hatte, fuhr dieser von XY’s Wohnhaus aus gut sichtbar mit übersetzter Geschwndigkeit auf der Quartierstrasse in Richtung Bahnhof Leimbach. Das zeitliche Zusammenfallen Zufall? Oder gab es einen Beobachtungsposten im Quartier, der dem Kombifahrer XY beim Verlassen des Hauses meldete?
- XY erreichte die Quartierstrasse und ging bis zu besagtem Platz mit den Sitzbänken. XY setzte sich auf eine Sitzbank mit Aussicht auf den Entlisberg.
- Alsbald fiel XY ein Mann auf, der etwa 20 Meter entfernt alleine auf dem Trottoir stand und mit einer kleinen, aber professionell aussehenden Handtaschen-Filmkamera zunächst Bäume filmte. Seltsam, denn in oder an diesen Bäumen gab es im Oktober nichts Weltbewegendes zu filmen. Der Mann drehte sich dann unauffällig langsam in Richtung von XY. XY beobachtete den Unbekannten von der Parkbank aus. Dieser begann in Richtung von XY zu filmen. Sprich: der Unbekannte filmte XY auf der Parkbank.
- Als der Unbekannte nicht aufhörte, XY zu filmen, stand XY von der Parkbank auf, aktivierte seine:ihre Handykamera und bewegte sich in Richtung des Unbekannten.Â
Hinweis: Auf dem Handy-Video von XY (Link-Publikation folgt, wenn die Quellen- und Datenschutzauflagen hinreichend gewährleistet sind) ist zu sehen, wie sich XY von der Parkbank zu einem Mann hin bewegt. Auf der Aufzeichnung ist zu sehen, dass dieser Mann eilends etwas [seine Filmkamera] in seinem Rucksack verstaut, als XY sich direkt auf ihn zubewegt. - XY fällt bei dieser Annäherung ein zweiter Mann auf, den sie:er vorher nicht gesehen hatte. Dieser zweite Mann steht auf der anderen Strassenseite hinter Bäumen versteckt. Von dort hatte er den Mann beim Filmen und mutmasslich auch XY auf der Parkbank beobachtet.Â
- Auf dem Video ist zu erkennen, wie XY die Strasse überquert, nachdem sie:er am ersten Mann, der die Videokamera in den Rucksack packt, vorbei gegangen ist. Auf dem Video nicht zu sehen ist, dass der zweite Mann hinter den Bäumen seine Position verlässt und zu einem auf der Strasse parkenden Auto geht – der schwarze Kombi. Eben dieser schwarze Kombi, dem XY in den vergangenen Wochen mehrfach in der Umgebung von Leimbach begegnet war und bei dem es bereits Anzeichen gegeben hatte, dass er XY verfolgte, zum Beispiel beim Einkaufen. Die Szene, dass der Mann hinter den Bäumen sich umdrehte und zu einem PKW ging, der sich als eben jener schwarze Kombi entpuppte, sei ein Schockmoment gewesen, sagte XY.
- Auf dem Video ist zu sehen, wie der zweite Mann auf dem Fahrersitz Platz nimmt und das Seitenfenster herunter lässt. Zum geöffneten Seitenfenster hinaus sagt der Mann am Steuer zu XY, die:der diesen filmte: „Es bringt nichts. Wir haben Wechselschilder“.
Der Mann bezog sich damit wahrscheinlich auf eine mögliche Identifikation des Fahrzeughalters anhand des Kennzeichens. Mit seinem Hinweis auf „Wechselschilder“ versuchte er möglicherweise zu suggerieren, dass eine Identifikation nicht möglich wäre. Allerdings haben Wechselschilder keinen Einfluss auf die Identifikation der Fahrzeughalter. Nur die Zuordnung eines bestimmten Fahrzeugs zu einem bestimmten Kennzeichen zu einem bestimmten Zeitpunkt wĂĽrde theoretisch erschwert. - XY lässt sich vom Hinweis auf Wechselschilder nicht beeindrucken, filmt weiter. Der schwarze Kombi fährt los, lässt den ersten Mann unten auf der anderen Strassenseite, der die Kamera in den Rucksack gepackt hatte, aber stehen. Der schwarze Kombi fährt an diesem vorbei, als ob der Fahrer vermeiden wollte, dass sein mutmasslicher Kollege mit der Videokamera mit dem Kombi in Verbindung gebracht werden könnte.Â
- XY geht zum ersten Mann zurück und fragt im Vorbeigehen (nein, XY bleibt nicht stehen, verlangsamt nur den Gang), ob dieser einen „Herrn Sahli“ kenne. Wm Sahli war der Beamte des Mediendienstes der Stadtpolizei Zürich, mit dem XY betreffend Zelt im Wald in Kontakt gestanden hatte. Wm Sahli war auch der Beamte, dem XY auch die späteren Begegnungen mit dem schwarzen Kombi zurück gemeldet hatte. „Nein“, lautete die Antwort des Mannes, der XY auf der Parkbank gefilmt hatte.
Nach dieser Begegnung vermutete XY stark, der schwarze Kombi könnte mit dem Zelt in Verbindung stehen. Zunächst schien, dass das Fahrzeug der Polizei zuzuordnen wäre. Später vermutete XY Schlimmeres (organisiertes Verbrechen). XY hatte trotzdem keine Angst vor dem Kombi und seinen spooky drivers (es waren diverse Fahrer).
Da XY eben doch auch vermutete, dass es sich um eine verdeckte Beschattung durch Zivilfahnder der Stadtpolizei handelte, wandte XY sich mit diesem Eindruck offenherzig an Wm Sahli. Sinngemäss teilte XY diesem mit, dass wohl ein Irrtum vorläge. XY vermutete, die Stadtpolizei observiere den Entlisberg und Umgebung wegen des verwaisten Zelts. Die Vermutung lag nah, sie:er sei nun in den Fokus der Ermittler gelangt, da sie:er fast täglich im Wald spazieren ging.
Observierung wird zu Stalking
XY bat Wm Sahli per Email sinngemäss, die Beschattung zu stoppen. Deshalb fragte XY bei der neuen Begegnung mit Gestalten aus dem Umfeld des schwarzen Kombis den ersten Mann, der XY auf der Parkbank geflimt hatte, ob dieser „Herrn Sahli“ kenne. Die Überlegung von XY war: Wenn es sich um Zivilfahnder der Stadtpolizei handelte, hatte möglicherweise der Mediendienst XY’s Rückmeldungen betreffend den schwarzen Kombi an diese Zivilfahnder oder deren Einsatzleiter weitergeleitet, und dem Spuk liesse sich mit einem vernünftigen Gespräch ein Ende bereiten, eingeleitet über das Stichwort „Herr Sahli“ bzw. einem Hinweis auf den Mediendienst der Stadtpolizei. Fehlanzeige. Der Spuk dauerte an.
XY wurde zu einem späteren Zeitpunkt an einem Tag richtig gehend gejagt von diesem Kombi (am Steuer ein anderer). XY floh in die City von Zürich, um den Verfolgern dort zu entgehen.
Auf der Flucht vor dem Kombi zog sich XY eigener Aussage zufolge eine Sprunggelenks- oder Bänderverletzung zu, in deren Folge XY rund eine Woche kaum gehen und auch die Wohnung nicht mehr verlassen konnte. Dies sei der Schlusspunkt hinter die Affäre mit dem Kombi gewesen. XY habe diesen danach nicht mehr gesichtet.
Stalking ist seit 1. Januar 2026 schweizweit eine Straftat (Art. 181b StGB): "Wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Rechtswidrige Zulassung des Kombis
XY hat das Kennzeichen des schwarzen Kombis im elektronischen Fahrzeugindex identifiziert. Zum Erstaunen von XY war der Eintrag nicht gesperrt, sondern freimütig mit einem Firmennamen versehen. NB: PKW können nur auf Firmen zugelassen werden, wenn diese im Handelsregister eintragen sind.
Unter dem betreffenden Firmennamen gab es allerdings keinen Eintrag im Handelsregister. Es gab auch keine Handelsregistereinträge auf ähnlich benannte Firmen. Es stand fest, dass über die Firma, auf die der schwarze Kombi zugelassen war, kein Handelsregistereintrag existierte. Somit war eine rechtswidrige Zulassung des schwarzen Kombis festzustellen.
XY nahm aufgrund dieser Feststellung weiterhin an, dass es sich um ein Fahrzeug zwecks verdeckter Ermittlungen der Polizei handelt. Möglicherweise ein Fahrzeug der Stadtpolizei Zürich, vielleicht aber auch der Kantonspolizei Zürich oder sogar einer Bundesbehörde. Ein solches Fahrzeug sollte unauffällig wirken. Ein gesperrter Eintrag zum Fahrzeughalter würde Fantasien über diesen beflügeln.
Auch wenn es keine Internetseite und keinen Handelsregistereintrag zur Firma gab, gab es doch einen Briefkasten an ihrem Domizil. Es gab an dieser Adresse aber keine Wohnung, keine Büro- oder Ladenräume, die von dieser Firma gemietet worden wären.
Zusammenarbeit mit Behörden
Auch den Befund bei der Fahrzeugzulassung meldete XY zeitnah der Polizei zurück, per Email an Wm Sahli vom Mediendienst der Stadtpolizei Zürich. Das Fahrzeug war trotz dieser Meldung weiterhin in der Gegend von XY unterwegs. Die Polizei unternahm nichts, und sie bezog zu XY’s Feststellung der rechtswidrigen Fahrzeugzulassung auch nicht Stellung. In der Folge informierte XY die Ombudsstelle des Kantons Zürich über die rechtswidrige Zulassung .
Anfang 2013 stellte XY bei der Kantonspolizei Anfang 2013 ein Akteneinsichtsgesuch. XY wollte erfahren, warum sie:er beschattet worden war. Diesem Gesuch entsprach die Kantonspolizei nicht. Es gebe keine Akten ĂĽber XY. Die Antwort der Polizei belehrte XY zudem, dass XY kein Einsichtsrecht in laufende Ermittlungen oder andere Personen betreffende Akten habe. Erneute Akteneinsichtnahme 2023 brachten XY keine neuen Erkenntnisse.
Am Tag der Publikation (25.2.2026) per Mail den Link zu diesem Artikel zugestellt hat der "Zurich Observer" an:
Mitglieder des ZĂĽrcher Kantonsrats:
Bischof Alexia (GPK, Mitte), Sahli Manuel (GPK, AL), Loss Davide (GPK/JUKO, SP), Wäfler Daniel (KJS, SVP), Abou Shoak Mandy (KJS, SP), Gisler Andrea (IFK/KJS, GLP), Hauser Beat (KJS, GLP), Keiser Andreas (KJS, SVP), Letnansky Lisa (KJS, AL), Romero Angie (KJS, FDP)
Behörden:
Ombudsstelle des Kantons ZĂĽrich
Medien:
Blick (Ringier AG), Beobachter (Ringier AG), Tages-Anzeiger (TX Group AG [vormals Tamedia AG]), Republik (Project R Genossenschaft), WOZ (Genossenschaft Infolink), Spiegel (Der Spiegel GmbH & Co. KG [Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG])